Sprechzeiten: | |
Mo., Mi. und Fr.: | 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr |
Di.: | 09:00 - 14:00 Uhr |
Do.: | 09:00 - 12:00 Uhr |
und nach Vereinbarung | |
Mo. und Fr.: | 18:00 - 19:00 Uhr |
Im Bereich des Sporttauchens existieren – anders als für das Berufstauchen – gegenwärtig keine verbindlichen Vorschriften für die Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen. Dabei sind bestimmte Krankheitsbilder aus HNO-ärztlicher Sicht unbedingt auszuschließen vor der Durchführung der ersten Tauchgänge. Können die Druckveränderungen beim Tauchen nicht hinreichend ausgeglichen werden, kann es zu erheblichen Schädigungen vor allem im Bereich von Hören und Gleichgewicht kommen.
Bedeutsam ist der Ausschluß von wichtigen Erkrankungen wie etwa chronischen Mittelohrerkrankungen, stark vermindertem Hörvermögen oder beeinträchtigtem Gleichgewichtssinn. Weiter müssen den Druckausgleich behindernde Befunde und Erkrankungen in Nase, Nasenrachen und Nasennebenhöhlen ausgeschlossen werden. Die Atmung sollte durch Kehlkopferkrankungen nicht behindert werden.
Von allgemeinärztlicher/internistischer Sicht ist insbesondere die Durchführung eines EKG, Röntgen-Thorax bzw. eines Lungenfunktionstest sinnvoll.